Der EB besteht aus zwölf Mitgliedern und vertritt
die Interessen der Eltern am Celtis-Gymnasium. Der Elternbeirat (EB) übt
die in der Schulordnung vorgesehenen Mitspracherechte aus,
informiert und berät die Eltern. Wünsche und Anregungen von Eltern
werden gerne entgegen genommen und in den Sitzungen beraten
Der EB wird alle zwei Jahre zu Beginn des Schuljahres gewählt. Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich.
Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung (PDF-Datei) und eine Wahlordnung (PDF-Datei). Aufgaben des Elternbeirats| (1) | Der Elternbeirat trägt in besonderer Weise zur Mitgestaltung und Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule bei und unterstützt dabei beratend den Schulleiter. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| (2) | Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Wünsche, Anregungen und Vorschläge einzubringen und zu beraten. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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| (3) | Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| (4) | Der Elternbeirat unterstützt die Schülermitverantwortung, soweit
gewünscht. |
Der Elternbeiratsvorsitzende, bei Verhinderung sein Vertreter, vertritt die Eltern und den Elternbeirat der Schule gegenüber dem Schulleiter, dem Sachaufwandsträger, der staatlichen Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.
| (1) | Der Elternbeirat kann Spenden und Sponsorengelder einwerben. | |||||||||||||||||||||
| (2) | Die Spendengelder werden vom Schulvermögen getrennt durch den Elternbeirat verwaltet. | |||||||||||||||||||||
| (3) | Dieser bestimmt über die weitere Verwendung zum Wohle der Schulfamilie,
wobei folgende Grundsätze zur Gewährung finanzieller Zuschüsse
durch den Elternbeirat Beachtung finden sollen. Zuschüsse können gewährt werden für: |
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| (4) | Grundsätzlich soll bestrebt werden, dass Veranstaltungen, Aktivitäten oder Angebote, die in der Schule stattfinden, selbsttragend sind. Wenn dies nicht möglich ist, finanzielle Engpässe bestehen oder die Anschaffungen der gesamten Schule zu Gute kommen, kann der Elternbeirat Zuschüsse gewähren. Stichtag für Anträge ist der 1. Dezember des laufenden Schuljahres. In einer zeitnahen Sitzung wird über die Genehmigung entschieden. Auf Vorlage der Rechnung oder eines Beleges wird maximal der genehmigte Betrag übernommen. | |||||||||||||||||||||
| (5) | Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen. Hierüber entscheidet der Elternbeirat. | |||||||||||||||||||||
| (6) | Abstimmung mit Stiftung und Förderkreis wird angestrebt. |
Elternbeiratsvorsitzende ist Frau Dr. Tanja Menger.