Bedeutung und Aufgaben


Der EB besteht aus zwölf Mitgliedern und vertritt die Interessen der Eltern am Celtis-Gymnasium. Der Elternbeirat (EB) übt die in der Schulordnung vorgesehenen Mitspracherechte aus, informiert und berät die Eltern. Wünsche und Anregungen von Eltern werden gerne entgegen genommen und in den Sitzungen beraten

Der EB wird alle zwei Jahre zu Beginn des Schuljahres gewählt. Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich. 

Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung (PDF-Datei) und eine Wahlordnung (PDF-Datei).

Aufgaben des Elternbeirats

(1) Der Elternbeirat trägt in besonderer Weise zur Mitgestaltung und Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule bei und unterstützt dabei beratend den Schulleiter.
(2) Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Wünsche, Anregungen und Vorschläge einzubringen und zu beraten. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:
 
  a) Schulentwicklung und besondere Profilbildung der Schule
  b) Einführung oder Abschaffung von Schulversuchen
  c) Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
  d) Grundsätze der Verwendung des dem Gymnasium zur Verfügung gestellten Lehrerbudgets
  e) Art und Weise der Leistungserhebung durch große und kleine Leistungsnachweise, des Hausaufgabenkonzeptes sowie Festlegung von prüfungsfreien Zeiten
  f) Verwendung von Lernmittel, die nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen
  g) Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie Ausstattung der Schülerbibliothek
  h) Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule
  i) Kooperation mit externen Einrichtungen oder Partnern
  j) Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
  k) Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
(3) Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher.
(4) Der Elternbeirat unterstützt die Schülermitverantwortung, soweit gewünscht.

Der Elternbeiratsvorsitzende, bei Verhinderung sein Vertreter, vertritt die Eltern und den Elternbeirat der Schule gegenüber dem Schulleiter, dem Sachaufwandsträger, der staatlichen Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.

Elternspende

(1) Der Elternbeirat kann Spenden und Sponsorengelder einwerben.
(2) Die Spendengelder werden vom Schulvermögen getrennt durch den Elternbeirat verwaltet.
(3) Dieser bestimmt über die weitere Verwendung zum Wohle der Schulfamilie, wobei folgende Grundsätze zur Gewährung finanzieller Zuschüsse durch den Elternbeirat Beachtung finden sollen.
Zuschüsse können gewährt werden für:
 
  a) das laufende Schuljahr
  b) das schulische Leben
  c) Unterrichtmaterialien und Unterrichtsbetrieb
  d) einzelne Schüler bei Bedürftigkeit
  e) Preise
  f) Fahrten, Exkursionen und Ausflüge
  g) LEV
(4) Grundsätzlich soll bestrebt werden, dass Veranstaltungen, Aktivitäten oder Angebote, die in der Schule stattfinden, selbsttragend sind. Wenn dies nicht möglich ist, finanzielle Engpässe bestehen oder die Anschaffungen der gesamten Schule zu Gute kommen, kann der Elternbeirat Zuschüsse gewähren. Stichtag für Anträge ist der 1. Dezember des laufenden Schuljahres. In einer zeitnahen Sitzung wird über die Genehmigung entschieden. Auf Vorlage der Rechnung oder eines Beleges wird maximal der genehmigte Betrag übernommen.
(5) Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen. Hierüber entscheidet der Elternbeirat.
(6) Abstimmung mit Stiftung und Förderkreis wird angestrebt.

Elternbeiratsvorsitzende ist Frau Dr. Tanja Menger.