Celtis-Gymnasium
97421 Schweinfurt | Gymnasiumstr. 15 | 09721 / 675060

Bedeutung und Aufgaben

Der EB besteht aus zwölf Mitgliedern und vertritt die Interessen der Eltern am Celtis-Gymnasium. Der Elternbeirat (EB) übt die in der Schulordnung vorgesehenen Mitspracherechte aus, informiert und berät die Eltern. Wünsche und Anregungen von Eltern werden gerne entgegen genommen und in den Sitzungen beraten.
Der EB wird alle zwei Jahre zu Beginn des Schuljahres gewählt. Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich. Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung (PDF-Datei) und eine Wahlordnung (PDF-Datei).


Aufgaben des Elternbeirats

  1. Der Elternbeirat trägt in besonderer Weise zur Mitgestaltung und Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule bei und unterstützt dabei beratend den Schulleiter.

  2. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Wünsche, Anregungen und Vorschläge einzubringen und zu beraten. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

    1. Schulentwicklung und besondere Profilbildung der Schule

    2. Einführung oder Abschaffung von Schulversuchen

    3. Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs

    4. Grundsätze der Verwendung des dem Gymnasium zur Verfügung gestellten Lehrerbudgets

    5. Art und Weise der Leistungserhebung durch große und kleine Leistungsnachweise, des Hausaufgabenkonzeptes sowie Festlegung von prüfungsfreien Zeiten

    6. Verwendung von Lernmittel, die nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen

    7. Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie Ausstattung der Schülerbibliothek

    8. Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule

    9. Kooperation mit externen Einrichtungen oder Partnern

    10. Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie Fragen der schulischen Freizeitgestaltung

    11. Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule

  3. Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher.

  4. Der Elternbeirat unterstützt die Schülermitverantwortung, soweit gewünscht.

Der Elternbeiratsvorsitzende, bei Verhinderung sein Vertreter, vertritt die Eltern und den Elternbeirat der Schule gegenüber dem Schulleiter, dem Sachaufwandsträger, der staatlichen Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.