Der EB besteht aus zwölf Mitgliedern und vertritt die Interessen der Eltern am
Celtis-Gymnasium. Der Elternbeirat (EB) übt die in der Schulordnung vorgesehenen
Mitspracherechte aus, informiert und berät die Eltern. Wünsche und Anregungen von
Eltern werden gerne entgegen genommen und in den Sitzungen beraten.
Der EB wird alle zwei Jahre zu Beginn des Schuljahres gewählt. Die Tätigkeit im
Elternbeirat ist ehrenamtlich. Der Elternbeirat gibt sich eine
Geschäftsordnung (PDF-Datei) und eine
Wahlordnung (PDF-Datei).
Aufgaben des Elternbeirats
- Der Elternbeirat trägt in besonderer Weise zur Mitgestaltung und Förderung
der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule bei und unterstützt dabei beratend den
Schulleiter.
- Der Elternbeirat hat die Aufgabe, Wünsche, Anregungen und Vorschläge
einzubringen und zu beraten. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:
- Schulentwicklung und besondere Profilbildung der Schule
- Einführung oder Abschaffung von Schulversuchen
- Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
- Grundsätze der Verwendung des dem Gymnasium zur Verfügung gestellten Lehrerbudgets
- Art und Weise der Leistungserhebung durch große und kleine Leistungsnachweise, des Hausaufgabenkonzeptes sowie Festlegung von prüfungsfreien Zeiten
- Verwendung von Lernmittel, die nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen
- Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie Ausstattung der Schülerbibliothek
- Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule
- Kooperation mit externen Einrichtungen oder Partnern
- Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
- Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
- Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher.
- Der Elternbeirat unterstützt die Schülermitverantwortung, soweit gewünscht.
Der Elternbeiratsvorsitzende, bei Verhinderung sein Vertreter, vertritt die Eltern und den
Elternbeirat der Schule gegenüber dem Schulleiter, dem Sachaufwandsträger, der staatlichen
Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.