Celtis-Gymnasium
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Hausaufgaben (vgl. GSO vom 13.09.2016)

§ 28 (Auszüge): Hausaufgaben

(1) 1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können. 2Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest. 3Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.



Hausaufgabenkonzept des Celtis-Gymnasiums:

  • Hausaufgaben sind im schulischen Alltag sehr wichtig, um den Lehrstoff einzuüben, die Schülerinnen und Schüler zur eigenen Tätigkeit anzuregen und nachhaltiges Lernen zu fördern. Zudem stellen sie eine Vorbereitung auf anstehende Leistungsmessungen dar. Allerdings muss bei der Stellung der Hausaufgaben die Belastung der Schülerinnen und Schüler durch den Nachmittagsunterricht Berücksichtigung finden.

  • Der zeitliche Umfang für die gesamte häusliche Arbeitszeit eines durchschnittlich begabten Schülers soll in der Unterstufe zwei Stunden täglich nicht überschreiten.

  • Schriftliche Hausaufgaben werden in den Jahrgangsstufen 5 mit 11 in der Regel nur in Schulaufgabenfächern gestellt, ab der Jahrgangsstufe 12 in allen Fächern.

  • Auf die Belastungen der Schüler am Nachmittag ist Rücksicht zu nehmen. Daher gilt in der 5. und 6. Jahrgangsstufe für Tage mit Pflichtunterricht der gesamten Klasse am Nachmittag: In den Fächern, in denen Unterricht sowohl an einem Schultag mit Nachmittagsunterricht wie auch am Folgetag stattfindet, sind die Hausaufgaben für einen durchschnittlich begabten Schüler in 60 Minuten zu erledigen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 11 gilt für Tage mit Pflichtunterricht der gesamten Klasse am Nachmittag: In den Fächern, in denen Unterricht sowohl an einem Schultag mit Nachmittagsunterricht wie auch am Folgetag stattfindet, sind die Hausaufgaben für einen durchschnittlich begabten Schüler in 75 Minuten zu erledigen.

  • Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen.

  • Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Es wird insbesondere schwächeren Schülern dringend empfohlen, Samstage intensiv zur Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu nützen!


Empfehlungen an die Eltern der Schülerinnen und Schüler v.a. in der Unterstufe:

  • Überwachen Sie die Anfertigung von Hausaufgaben: Vergleichen Sie mit dem Aufgabenheft, überprüfen Sie Inhalte und äußere Form der Hausaufgaben.

  • Sehen Sie sich regelmäßig das Aufgabenheft nach vorhandenen Einträgen an: Sind über einen längeren Zeitraum (z. B. eine Woche oder länger) keine Einträge vorhanden, nehmen Sie Rücksprache mit den Fachlehrern.

  • Sorgen Sie für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der Hausaufgaben.

  • Erstellen Sie anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen Aktivitäten Ihrer Kinder einen adäquaten Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben. Beachten Sie dabei, dass die Kontrolle des Gelernten erst nach einem zeitlichen Abstand erfolgen sollte.