1. Große Leistungsnachweise: Schulaufgaben
Jahrgangsstufen 5 bis 10: In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen werden je Schuljahr drei, bei vier und
mehr Wochenstunden vier schriftliche Schulaufgaben geschrieben. In den übrigen Kernfächern werden je Schuljahr zwei Schulaufgaben gehalten.
Im Fach Deutsch sind Diktate oder grammatische Übungen als Schulaufgaben nicht zulässig.
In den modernen Fremdsprachen wird in folgenden Jahrgangsstufen eine Schulaufgabe (jeweils die letzte im Schuljahr) in Form einer mündlichen
Prüfung abgehalten:
Englisch | 8. Jgst. |
Französisch / Italienisch | 9. Jgst. |
Spanisch | 10. Jgst. |
Im Fach Englisch treten in der 10. Jgst. an die Stelle einer Schulaufgabe der Jahrgangsstufentest sowie ein zweiter adäquater Test
im zweiten Halbjahr.
Oberstufe („Q11 / Q12“): In allen Kursen findet pro Ausbildungsabschnitt eine Schulaufgabe statt. In den modernen Fremdsprachen wird
eine der insgesamt 4 Schulaufgaben in mündlicher Form abgehalten (in der Regel im Kurshalbjahr 12/2). Sonderregelungen in einzelnen Fächern:
vgl. unten.
Allgemein: Schulaufgaben müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe,
pro Kalenderwoche dürfen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. In einer Woche, in der eine
mündliche Schulaufgabe in den modernen Fremdsprachen abgehalten wird, ist nur ein weiterer schriftlicher großer Leistungsnachweis möglich.
Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe beträgt in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 höchstens 60 Minuten. Bei Schulaufgaben im Fach Deutsch
kann die Bearbeitungszeit ab der Jahrgangsstufe 8 angemessen erhöht werden.
2. Kleine Leistungsnachweise
Mündliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge (auch praktische) und Referate. Schriftliche
kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Praktikumsberichte und fachliche Leistungstests (soweit sie nicht Schulaufgaben
ersetzen). Kurzarbeiten werden in diesem Schuljahr am Celtis-Gymnasium nicht gefordert.
Stegreifaufgaben: Sie werden nicht angesagt. Sie umfassen den Stoff von höchstens zwei unmittelbar vorangegangener Unterrichtsstunden
sowie Grundwissen (Dauer maximal 20 Minuten). Versäumte Stegreifaufgaben werden nicht nachgeschrieben. Auch in der Oberstufe sind kleine
Leistungsnachweise möglich (z. B. angesagte oder nicht angesagte kleine Leistungsnachweise). An Tagen, an denen ein Schüler eine Schulaufgabe
schreibt, (auch mündliche Schulaufgaben in den Fremdsprachen), wird von ihm keine Stegreifaufgabe gefordert.
Mündliche Rechenschaftsablagen: Sie beziehen sich auf den Stoff der unmittelbar vorhergehenden Unterrichtsstunde und auf das
Grundwissen Es können auch untergeordnet Fragen zur vorletzten Stunde bzw. zum Gesamtzusammenhang gestellt werden. Von jedem Schüler werden
in jedem Fach pro Schulhalbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert.
In den Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, soll mindestens eine Stegreifaufgabe pro Halbjahr abgehalten werden, in den
Fächern Kunst und Musik kann statt einer Stegreifaufgabe pro Halbjahr auch ein praktischer Leistungsnachweis erhoben werden.
Ein Schüler kann nur über den Stoff einer Unterrichtsstunde abgefragt werden, wenn er in dieser Stunde anwesend war. Hat er mit ausreichender
Entschuldigung gefehlt, so wird in der darauf folgenden Stunde eine Rechenschaftsablage von ihm nicht gefordert. War ein Schüler lediglich
am Nachmittag vor einem unangesagten kleinen Leistungsnachweis krank, so ist er von dem Leistungsnachweis
nur dann befreit, wenn er eine
ausreichende Entschuldigung vor dem Beginn des Leistungsnachweises vorlegt. In Fremdsprachen können auch Vokabelabfragen als kleine
Leistungsnachweise gefordert werden.
Die Gewichtung eines kleinen Leistungsnachweises liegt im Ermessensspielraum der jeweiligen Fachschaft bzw. des jeweiligen Fachlehrers. Wird
von einer gleichwertigen Gewichtung abgewichen, muss das den Schülern und Eltern zu Beginn des Schuljahres (bei Lehrerwechsel zum Halbjahr:
zu Beginn des 2. Schulhalbjahres) mitgeteilt werden. Die Fachlehrer sind verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse die
Notenbildung und die Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen zu erläutern.
Prüfungsfreie Zeiten sind nicht vorgesehen, Ausnahme: ca. eine Woche vor Beginn der Weihnachtsferien. Der genaue Termin wird jeweils in
der ersten Lehrerkonferenz festgelegt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Nach Rücksprache mit der Schulleiterin sind Nachschriften
für Schulaufgaben sowie Schulaufgaben in der Oberstufe möglich.
§ 21 Abs. 2 GSO besagt: Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich
auch auf
a) das Grundwissen beziehen (Regelung im G 8).
b) grundlegende Ergebnisse und Inhalte des bisherigen Kompetenzaufbaus beziehen (Regelung im G 9).
Besonderheiten in der Oberstufe des G8 hinsichtlich der Leistungsmessungen
- Im W-Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 je mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erbracht (keine
Schulaufgaben). Zudem ist eine Seminararbeit zu verfassen.
- Im P-Seminar werden insgesamt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu den individuellen Projektbeiträgen erbracht (keine
Schulaufgaben).
- In den modernen Fremdsprachen wird eine Schulaufgabe in der Jahrgangsstufe 11 oder 12 in mündlicher Form möglichst als Partner-
oder Gruppenprüfung abgehalten.
- In Geschichte mit Sozialkunde wird in jedem Ausbildungsabschnitt jeweils eine Schulaufgabe gestellt.
- Im Fach Kunst werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt, die ihren Schwerpunkt entweder im Bildnerisch-Praktischen oder
im Schriftlich-Theoretischen haben. Es können praktische Leistungen als Ersatz für schriftliche und mündliche Leistungsnachweise gefordert
werden. Im Additum Bildnerische Praxis wird zusätzlich zur Schulaufgabe ein Leistungsnachweis, bestehend aus bildnerisch-praktischen
Arbeiten, gefordert.
- Im Fach Musik können praktische Leistungen nur als Ersatz für mündliche Leistungsnachweise gefordert werden. Im Fach Musik
wird im Falle der Wahl des Additums (Instrument bzw. Gesang) zusätzlich zur Schulaufgabe eine praktische Prüfung gefordert.
- Im Fach Sport treten an die Stelle der Schulaufgabe Leistungsnachweise in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Abweichend
hiervon wird im Fach Sport als Abiturprüfungsfach mit besonderer Fachprüfung in allen Ausbildungsabschnitten eine Schulaufgabe aus der
Sporttheorie gestellt.
- In den Fächern Vokalensemble, Instrumentalensemble und und Theater und Film sowie biologisch-chemisches Praktikum tritt an die
Stelle der Schulaufgabe eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt.
- Die Fachschaften legen in der Qualifikationsphase der neuen Oberstufe die Arbeitszeiten für die Schulaufgaben pro Jahrgangsstufe einheitlich fest.
- In der Jahrgangsstufe 11 wird pro Halbjahr eine Stegreifaufgabe empfohlen. Die Fachlehrer entscheiden allerdings selbst, ob bzw. wie viele Stegreifaufgaben gefordert werden.
- In der Qualifikationsphase der neuen Oberstufe können Stegreifaufgaben angesagt werden.
Bildung der Jahresfortgangsnote
Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (§ 28 GSO):
- In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus der Durchschnittsnote für die großen
Leistungsnachweise und der Durchschnittsnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet.
- In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Durchschnittsnote für die großen und die Durchschnitts-
note für die kleinen Leistungsnachweise im Verhältnis 1:1.
- In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben ist das Verhältnis der Durchschnittsnoten von großen zu
kleinen Leistungsnachweisen 2:1. Ausnahme: In den modernen Fremdsprachen wird das Verhältnis der
Durchschnittsnoten 1:1 gewichtet.
- In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus dem Durchschnitt der
kleinen Leistungsnachweise.
Jahresfortgangsnote in der Oberstufe des G8 (§ 29 GSO): Der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise
wird zum großen Leistungsnachweis im Verhältnis 1:1 gewertet. Dies gilt für alle Fächer.
gez. B.Weiß, OStDin
(aktualisiert: September 2019)